Grundschulung TRGS 520 (Umgang mit gefährlichen Abfällen)
Informationen
Kennung | Datum (Dauer) | Ort | Freie Plätze | |
---|---|---|---|---|
194998 | 12.12.2023 – 14.12.2023 (3 Tage) |
Schulungszentrum Dresden,
SVG Autohof Washingtonstraße 40, 01139 Dresden |
15 |
Beschreibung
Erforderlich für Fachkräfte, die in stationären und mobilen Sammelstellen und Zwischenlager eingesetzt sind, in denen gefährliche Abfälle gesammelt und gelagert werden.
Eine Fortbildung wird mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle 2 Jahre erforderlich.
Sie erhalten in diesem dreitägigen Grundlehrgang die erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen (TRGS 520 Anlage 3). Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung.
Folgender Inhalt wird vermittelt:
Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen: Toxische Eigenschaften, Vergiftungssymptome, Antidot. Zündtemperaturen, Brandverhalten, Explosionsbereiche, Gefährliche Reaktionen, Grenzwerte für Gefahrstoffe /
Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften: Gefahrstoffverordnung, ADR und GGVSEB, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regeln für Gefahrstoffe, Ausnahmeregelungen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, TA-Abfall, Ordnungswidrigkeitengesetz, Strafgesetzbuch /
Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen: Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden, Auswahl geeigneter Geräte und Verfahren (z. B. Prüfröhrchen, Explosimeter), Handhabung, Fehlerquellen /
Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz, Schutzkleidung) /
Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen /
Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle /
Schriftliche Prüfung
Hinweis: In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer zusätzliche Seminarnebenkosten (für
Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung) anfallen.
Eine Fortbildung wird mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle 2 Jahre erforderlich.
Sie erhalten in diesem dreitägigen Grundlehrgang die erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen (TRGS 520 Anlage 3). Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung.
Folgender Inhalt wird vermittelt:
Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen: Toxische Eigenschaften, Vergiftungssymptome, Antidot. Zündtemperaturen, Brandverhalten, Explosionsbereiche, Gefährliche Reaktionen, Grenzwerte für Gefahrstoffe /
Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften: Gefahrstoffverordnung, ADR und GGVSEB, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regeln für Gefahrstoffe, Ausnahmeregelungen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, TA-Abfall, Ordnungswidrigkeitengesetz, Strafgesetzbuch /
Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen: Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden, Auswahl geeigneter Geräte und Verfahren (z. B. Prüfröhrchen, Explosimeter), Handhabung, Fehlerquellen /
Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz, Schutzkleidung) /
Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen /
Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle /
Schriftliche Prüfung
Hinweis: In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer zusätzliche Seminarnebenkosten (für
Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung) anfallen.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 450,00 € netto, 535,50 € brutto.