Der Abbiegeassistent für Lkw
Lebensretter für Fahrradfahrer:innen und Fußgänger:innen – Kampf dem toten Winkel!
Was ist ein Abbiegeassistent?
Abbiegeassistenten könnten die Zahl der tödlichen Unfälle deutlich reduzieren.
Fußgänger:innen und Radfahrer:innen werden täglich im Straßenverkehr von abbiegenden Lkw gefährdet. Viel zu oft kommt es dabei zu schrecklichen Unfällen. Grund dafür ist der tote Winkel. Das ist der Bereich neben dem Fahrzeug, der trotz Außenspiegel nicht eingesehen werden kann. Dieser wiederum zeigt also längst nicht alles, was an der Seite des Fahrzeugs passiert.
Wie funktioniert ein Abbiegeassistenzsystem?
Abbiegeassistenten warnen Lkw- oder Busfahrer:innen, wenn beim Abbiegen Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen gefährdet würden. Dafür werden Kameras, Ultraschall, Radar- oder Infrarotsensoren zur Erfassung von Objekten im toten Winkel des Fahrzeugs angebracht. Aktiviert wird der Abbiegeassistent, wenn der Fahrer oder die Fahrerin den rechten Blinker setzt oder langsamer fährt, als im Abbiegeassistenzsystem voreingestellt ist. Eine Warnung vor Hindernissen erfolgt für Lkw-Fahrer:innen optisch und akustisch.
Gesetzliche Vorgaben
EU-weiter verpflichtender Einbau von Abbiegeassistenten ab 2024
Basierend auf den Bestimmungen der Europäischen Kommission ist ein wichtiges Ziel im Einsatz für sicheres Abbiegen erreicht:
- ab dem 6. Juli 2022 werden Abbiegeassistenten europaweit für neue Fahrzeugtypen und
- ab dem 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend.
Daher wird auch die „Aktion Abbiegeassistent“ fortgeführt: Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, setzt das erfolgreiche Programm für mehr Verkehrssicherheit fort – ganz nach dem Motto: #BesserImBlick. Mit diesem Slogan wirbt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für den Einbau der technischen Lebensretter.
Wir informieren Sie zu den gesetzlichen Vorgaben in Sachen Abbiegeassistent!
Bundesminister Dr. Volker Wissing
"Dass Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen europaweit Pflicht werden, ist ein Erfolg und weiterer Ansporn. Wir werden uns weiterhin engagiert für den Einbau der lebensrettenden Systeme einsetzen. Jeder Abbiegeassistent, der zum Einsatz kommt, bedeutet mehr Sicherheit für Radfahrer, Fußgänger, Lkw- und Busfahrer. Deshalb setzen wir unsere ,Aktion Abbiegeassistent‘ mit Hochdruck fort. Ich danke allen, die bereits mit einem Abbiegeassistenzsystem unterwegs sind. Wer mit Abbiegeassistent fährt, ist ein Vorbild und schützt Leben."
(Bundesminister Dr. Volker Wissing)
Förderung - Sichern Sie sich jetzt Fördermittel!
"Aktion Abbiegeassistent" - Förderprogramm seit 2019
Im Zuge der vom BMDV ins Leben gerufenen "Aktion Abbiegeassistent" verpflichten sich Unternehmen heute schon freiwillig, vor dem verbindlichen Einführungsdatum auf EU-Ebene ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten oder Neufahrzeuge mit Abbiegeassistenten anzuschaffen. Ziel des BMDV ist es, alle nationalen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Einführung von Abbiegeassistenten zu beschleunigen, deshalb hat das BMDV ein neues Förderprogramm speziell für Abbiegeassistenzsysteme ins Leben gerufen. Gefördert werden bei nicht mautpflichtigen Fahrzeugen 80% der Anschaffungskosten. Der Einbau, sofern er in einer externen Werkstatt erfolgt, ist ebenso förderfähig. Die maximale Förderung pro Fahrzeug beträgt 1.500 €. Das Förderprogramm gilt seit Anfang 2019 für fünf Jahre. Seit Start des Förderprogrammes konnten mehr als 35.000 Abbiegeassistenzsysteme gefördert werden. Insgesamt hat das Ministerium von 2019 bis 2022 ein Gesamtvolumen von 49 Mio. € bewilligt. Im Haushalt 2023 stehen erneut 9,25 Mio. € für die Umsetzung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Abbiegeassistenzsystem sind für mautpflichtige Fahrzeuge ausschließlich über das Programm De-minimis förderfähig.
- Schwere Lkw ab 7,5t zGM
Das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme gibt es nur noch für
- Nutzfahrzeuge ab 3,5 t zGM bis 7,49 zGM und
- Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitzplatz
Wie sichern Sie sich Ihre Fördermittel?
- Unterstützung durch Ihre SVG bei der Beantragung der Fördermittel beim BALM
- Eingang des Zuwendungsbescheides abwarten
- SVG informieren und förderfähiges Angebot über Ihre reservierten Systeme erhalten
Hinweis zur Förderperiode
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage wird die aktuelle Förderperiode für Abbiegeassistenzsysteme bis zum 30. November 2023 verlängert. Förderanträge können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu diesem Termin gestellt werden. Ursprünglich sollte die Förderperiode bereits am 16. Oktober 2023 auslaufen.
Wie funktioniert die Nachrüstung?
Vorhandene Fahrzeuge werden im Rahmen von turnusmäßigen Wartungen und Reparaturen nachgerüstet.
Während neue Fahrzeuge zukünftig mit den Abbiegeassistenzsystemen beschafft werden, sollen bereits vorhandene Fahrzeuge im Rahmen von turnusmäßigen Wartungen und Reparaturen nachgerüstet werden. Bei Fragen zu Nachrüstungen Ihrer Flotte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Technische Anforderungen für Nachrüstlösungen vom BMDV festgelegt
Gemäß den definierten Anforderungen muss ein Abbiegeassistenzsystem unter anderem Radfahrer:innen von statischen Objekten unterscheiden können. Da jedoch im Falle von Nachrüstungen die erforderlichen Systeme nicht von Anfang in der Fahrzeugelektronik berücksichtigt wurden und ggf. nicht komplett integriert werden können, sind die definierten Anforderungen nicht immer vollständig anwendbar. Das BMDV hat deshalb Mindestanforderungen für Abbiegeassistenzsysteme auf Grundlage von Kriterien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellt. Die Anforderungen sind dabei so angepasst, dass sie bei Nachrüstungen erfüllt werden können.
SVG hat den Assi
Holen Sie sich Ihren 80%-Zuschuss vom Staat…wir wissen wie! Wir haben die Vorgaben des BMDV für Abbiegeassistenten eingehend studiert und können unseren Kunden daher fachkundige Beratung und Unterstützung bieten. Bestellen Sie sich noch heute Ihr förderfähiges Abbiegeassistenzsystem von AXION oder LUIS.
AXION ICA-Turn Assist Abbiegeassistent - BMDV Konform
Konform zu den Anforderungen für Abbiegeassistenten durch das BMDV bietet AXION zwei Varianten des Abbiegeassistenzsystems an.
ICA Turn-Assist AI40 - Kamerabasiert mit künstlicher Intelligenz
Der neue ICA Turn-Assist AI40 verwendet eine smarte Kamera mit künstlicher Intelligenz zur Bildauswertung. Das System informiert und warnt den Fahrer stets über ungeschützte Verkehrsteilnehmer, welche sich im Gefahrenbereich neben dem Fahrzeug befinden. Die Anzeige wird mittels einer kompakten LED-Warnleuchte umgesetzt. Zur Bildausgabe empfiehlt AXION den hochauflösenden Monitor CRV 7105 M HD. Eine Kombination mit anderen, auch OEM Monitoren (AHD, PAL, NTSC) ist ebenfalls möglich, sowie auch grundsätzlich der Wegfall der Bildausgabe - die BMDV-Konformität ist durch die LED-Warnleuchte bereits erfüllt.
Besonderheiten:
- Kompaktes System bestehend aus einer smarten KI-Kamera, Design-LED-Warnleuchte, Warnsummer und Steuereinheit
- Einsatz von Embedded AI (Deep Learning)
- Hochauflösende HDR-Kamera
- 170° Blickwinkel
- Spezielles Kameradesign mit Tropfkante
- Mehrstufige und intuitive Warnstrategie
- Optimaler Warnbereich über die Empfehlungen des BMDV hinaus
- Zuverlässig auch bei schlechten Lichtverhältnissen und Witterung
- Schutzart IP69K
- Spannungsbereich 9-36 Vdc
- Trigger Output zur Steuerung externer Monitore
- Optionale Videoausgabe in PAL / NTSC / 720p AHD
- Kombinierbar mit AXION und OEM Monitoren
- Einfacher Einbau, keine Montage von zusätzlichen Sensoren
- Universell einsetzbar, für (fast) alle Fahrzeugtypen geeignet
Lieferumfang:
- Kamera: DBC-AI40
- 10m Kameraleitung
- Steuergerät: ICA-MCU40 inkl. Anschlusskabelsatz
- GPS-Antenne
- LED-Warnleuchte
- Warnsummer (Buzzer)
- Montage-/Bedienungsanleitung
ICA-Turn Assist XR45 - Radarbasiert mit 77Ghz Technologie
Der ICA Turn-Assist XR45 Combo-Radar verwendet zwei Radarsensoren mit neuester 77GHz Technologie zur Objekterkennung. Das System informiert und warnt den Fahrer stets über ungeschützte Verkehrsteilnehmer, welche sich im Gefahrenbereich neben dem Fahrzeug befinden. Die Anzeige erfolgt über eine Design-LED-Warnleuchte.
Besonderheiten:
- Kompaktes System bestehend aus Combo-Radarsensor, Design-LED-Warnleuchte, Warnsummer und Steuereinheit
- Einsatz von präziser 77GHz Technologie
- 180° Abdeckungsbereich
- Mehrstufige und intuitive Warnstrategie
- Dynamischer Warnbereich abhängig von der Fahrzeuglänge
- Stets zuverlässige Performance selbst bei extremen Witterungsbedingungen
- Kompakte Bauform mit geringer Aufbauhöhe
- Radar-Abmessungen: 102x104x29mm
- Schutzart IP69K / IP67
- Spannungsbereich 9 - 32Vdc
- Einfacher Einbau, keine Montage von zusätzlichen Sensoren
- Universell einsetzbar, für (fast) alle Fahrzeugtypen geeignet
Lieferumfang:
- MWR-XR45 Combo Radar
- ICA-MCU45 - Steuergerät
- Warn-LED
- Buzzer
- Bedienknopf
- Anschlusskabelsatz
- Radar-Anschlusskabel 4 Meter + Verlängerungskabel 6m
Weitere Informationen zum AXION Abbiegeassistent:
LUIS TURN DETECT® Abbiegeassistent – BMDV Konform
Der LUIS TURN DETECT® Abbiegeassistent wurde vollständig neu entwickelt und erfüllt die UN ECE R151. Er ist erweiterbar um einen Anfahrassistenten nach UN ECE R159.
LUIS TURN DETECT® 4.0
Das KI-basierte System erkennt Radfahrende und Fußgänger bis zu einer Entfernung von 40 Metern hinter und 10 Metern vor dem Fahrzeug und kann diese zuverlässig von anderen, meist statischen Objekten unterscheiden (Klassifizierung). Die Warnung erfolgt dreistufig sowohl optisch als auch akustisch. Es kann dabei zwischen einem Monitor mit OSD-Anzeige der Warnungen oder einer reinen LED-Ampel gewählt werden. Angesteuert wird der LUIS TURN DETECT ® über eine CAN-Schnittstelle oder über Fahrzeugsignale (I/O).
Für die Erfüllung der UN ECE R159 kann der Abbiegeassistent um eine Frontkamera erweitert werden, um Unfälle mit Personen beim Anfahren zu vermeiden. Insbesondere bei hohen Fahrzeugkabinen entsteht unmittelbar vor dem Fahrzeug
(Sichtfeld VI) ein toter Winkel, der beim Anfahren zur Gefahr werden kann.
Alle Komponenten erfüllen die hohen Automotive-Anforderungen an Temperatur, Schock- und Vibration. Das LUIS-System ist kompatibel zu bisherigen Kamera-Monitor-Systemen und kann individuell und maßgeschneidert für Sie zusammengestellt werden.
Vorteile:
- Zuverlässige Klassifizierung von gefährdeten Personen und Radfahrenden (VRU)
- Erfassung von Radfahrenden – auch in der 2. Reihe bspw. hinter parkenden Autos
- Erfassung auch von stillstehenden Personen und Radfahrenden (VRU)
- Keine Erfassung von anderen Objekten wie fahrenden oder parkenden Autos zur Minimierung von Fehlalarm
- Erfüllt sowohl die europaweit gültige ECE R151 und nationale BMDV-Empfehlung
- 3-stufige Warnung zur Verringerung einer Ablenkung
- Erweiterbar für die Erfüllung der ECE R159
- Nachtsicht: Voller Funktionsumfang auch bei Dunkelheit
- Geringe Einbauzeit
- Weitwinkelkamera mit sehr großem Erfassungswinkel, Frontkamera optional
- I/O für Aktivierung von externen Alarmen (z.B. LED-Warnleuchte, Blinkanlage o.ä.)
- Modular konzipiert zur Ergänzung und Nutzung bereits installierter Hardware, wie (Seiten-)kameras oder eines vorhandenen Monitors bzw. Navigationssystems
- Selbstdiagnose (Warnung, wenn nicht betriebsfähig)
- Keine Kalibrierung notwendig
- Anhänger-Wechsel ist kein Problem
- Auch bei relativ kurzen Fahrzeugen verwendbar
- Aktivierung der Seitendetektion über Geschwindigkeit
- Trigger-Eingang für Lenkwinkelsensorik
Lieferumfang:
- LUIS TD 4.0 ECU
- LUIS TD 4.0 Systemkabel
- LUIS TD.4.0 Kameraarm
- LUIS TD 4.0 Kamerakabel 5 m
- LUIS TD 4.0 Monitor Kabel 2 m
- LUIS 2 Pin Buzzer
- LUIS 10“ Quad Touchmonitor
- LUIS 10" Monitorhalterung vertikal
Beispiel Montageort Kamera
Weitere Informationen zum LUIS Abbiegeassistent:
Einbauhinweis für beide Abbiegeassistenzsysteme:
Beide Hersteller der Abbiegeassistenzsysteme von AXION als auch LUIS verfügen über einen eigenen Einbauservice bzw. über Einbaupartner. Grundsätzlich kann der Einbau der AAS aber durch jede Kfz-Fachwerkstatt durchgeführt werden. Es wird jedoch zur Einrichtung für alle Systeme eine Kalibrierungsfernbedienung/AVS Controller benötigt. Im Anschluss an den Einbau muss in jedem Fall eine Einbauabnahme (Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO) erfolgen, um die Förderung zu erlangen. Das Fahrzeug muss dazu mit verbautem / aktivem System bei einer anerkannten Überwachungsorganisation vorgeführt und abgenommen werden. Wir finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung. Sprechen Sie uns an!