Führerscheinausbildung
Mit der SVG Fahrschule zum Führerschein
Sie möchten einen Pkw, Lkw- oder Busführerschein erwerben? Mit unserer Fahrschulen bieten wir an den Standorten Neumünster und Kaltenkirchen die Führerschein-Ausbildung für alle Klassen an. Spezialisiert haben wir uns dabei auf den Lkw-Führerschein und die Fahrerlaubnisklassen von Kraftfahrzeugen und Zugfahrzeugen (C/CE und D/DE). Unsere Fahrlehrer:innen begleiten Sie vom ersten Tag der Ausbildung bis zur Führerscheinprüfung. Know-how, Kompetenz und Diesel im Blut sind die Garanten für den Erfolg unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler.
Welche Informationen interessieren Sie? Springen Sie jetzt zur gewünschten Information:
Lkw Führerschein (Klasse C, CE, C1, C1E)
- Mindestalter: 18 Jahre für C1 & C1E / 21 Jahre für C & CE.
- Voraussetzung: Führerschein der Klasse B.
- Die theoretische Ausbildung erfolgt im Block, die praktische Ausbildung nach individueller Absprache.
- Lkw Führerschein verlängern: Alle fünf Jahre müssen Lkw-Fahrer:innen ihren Führerschein verlängern. Hierzu ist (bei gewerblicher Nutzung) neben einem ärztlichen Gutachten der Nachweis über Weiterbildungen notwendig.
- Hinweis: Im Lkw-Führerschein C ist die Führerscheinklasse C1 automatisch enthalten. Das bedeutet, dass die Klasse C alle Berechtigungen von C1 enthält.
- Klasse C1: Berechtigt zum Fahren von Lkw mit einer zulässigen Gesamtmenge (zGM) von 3,5 bis 7,5 t, Anhänger mit bis zu 750 kg.
Klasse C1E: Wie C1, Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug & Anhänger) darf jedoch bis zu 12 Tonnen wiegen.
- Klasse C: Berechtigt zum Führen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zGM, Anhänger mit bis zu 750 kg.
- Klasse CE: Wie Klasse C, zGM des Anhängers ist jedoch unbeschränkt.
Busführerschein (Klasse D, DE, D1, D1E)
- Mindestalter: 21 Jahre für D1 & D1E / 24 Jahre für D & DE.
- Voraussetzung: Führerschein der Klasse B.
- Die theoretische Ausbildung erfolgt im Block, die praktische Ausbildung nach individueller Absprache.
- Busführerschein verlängern: Alle fünf Jahre müssen Busfahrer:innen ihren Führerschein verlängern. Hierzu ist (bei gewerblicher Nutzung) neben einem ärztlichen Gutachten der Nachweis über Weiterbildungen notwendig.
- Hinweis: Im Busführerschein D ist die Führerscheinklasse D1 automatisch enthalten. Das bedeutet, dass die Klasse D alle Berechtigungen von D1 enthält.
- Klasse D1: Berechtigt zum Fahren von Bussen und zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen. Fahrzeuglänge maximal 8 Meter, Anhänger darf bis zu 750 kg wiegen.
- Klasse D1E: Wie Klasse D1, zGM des Anhängers ist jedoch unbeschränkt.
- Klasse D: Berechtigt zum Fahren von Bussen und zur gewerblichen Beförderung von mehr als 8 Personen. Anhänger darf bis zu 750 kg wiegen.
- Klasse DE: Wie Klasse D, zGM des Anhängers ist jedoch unbeschränkt.
Beschleunigte Grundqualifikation
Neben der Führerscheinausbildung qualifizieren wir Sie in ca. 6-monatigen Kursen zu Kraft- oder Busfahrer:innen, die danach nicht nur Fahren können, sondern auch alle anderen Tätigkeiten beherrschen, die für das Berufsleben erforderlich sind. Diese Lehrgänge werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern ganz oder teilweise gefördert. Mit der beschleunigten Grundqualifikation haben Sie die Basis für die gewerbliche Nutzung Ihres Lkw- oder Bus-Führerscheins.
Ablauf:
- Theoretische Ausbildung 130 Zeitstunden
- Praktische Ausbildung 10 Zeitstunden
- Teilnehmer:in erhält die Teilnahmebescheinigung nach BKrFQG
- Theoretische Abschlussprüfung max. 90 Minuten bei der IHK am Wohnsitz des Teilnehmenden
Standort der SVG Fahrschule
Fahrschulen
SVG Fahrschule Nord GmbH Neumünster
Ilsahl 1
24536 Neumünster
Telefon: Fahrschule: 04321 / 3009-730 Weiterbildung: 04321 / 3009-19
Fax: 04321 / 3009-733
Mobil: 0172 / 4534682
SVG Fahrschule Nord GmbH Zweigstelle
Leibnizstraße 5
24568 Kaltenkirchen
Telefon: 04191 / 9912806
Fax: 04191 / 9912809