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Hinweisgeberschutzgesetz

  1. Hinweisgeberschutzgesetz
Kontakt

Ihr Kontakt

Meldestelle

meldestelle@svg-meldestelle.de

Ihre Vorteile bei der Zusammenarbeit mit der SVG-Nord:

  • Beratung in sämtlichen Bereichen des Hinweisgeberschutzes
  • Bereitstellung, Pflege, Verwaltung und Wartung einer Plattform
  • Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 7 Tagen bestätigen wir den Erhalt an den Hinweisgebenden
  • In Zusammenarbeit mit dem Auftraggebenden erfolgt die Bearbeitung innerhalb der Frist von 3 Monaten
  • Wir garantieren Ihnen eine digitale, lückenlose Dokumentation und Datensicherung der eingehenden Hinweise

 

Worum geht’s?

Personen, die im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden, sollen geschützt werden.

Was müssen Sie jetzt tun?

  • Einrichtung eines Meldekanals, welcher die Vertraulichkeit des Hinweisgebenden gewährleistet
  • Bearbeitung der Hinweise innerhalb der gesetzlichen Frist

Ziele des HinSchG:

  • Aufdeckung von Missständen innerhalb der EU
  • Schutz des Hinweisgebenden vor Repressalien
  • Weitere Verstöße sollen unterbunden werden

Beispiele für Missstände:

  • Steuerbetrug
  • Geldwäsche
  • Produktsicherheit
  • Verkehrssicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Datenschutz
  • Arbeitsrecht
  • Mobbing
  • Korruption, Bestechung
  • Diskriminierung
  • Belästigung
  • Sicherheitsvorschriften

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

  • Ab dem 17.12.2023 ist das HinSchG für jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gültig und rechtsverbindlich
  • Es betrifft nur Meldungen mit beruflichem Kontext
  • Die Vertraulichkeit des Hinweisgebenden muss in jedem Meldekanal gewährleistet werden. Es darf keine Rückverfolgung zu dem Hinweisgebenden geben
  • Die Grundsätze der DSGVO müssen beachtet werden
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