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LKW

Kraftfahrer Klasse C 
  • Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C 
  • Erlaubnis zum Führen von Kfz von über 3,5t zGM und Anhängern von nicht mehr als 750kg zGM

  

Maßnahmen Dauer: 15 Tage / 120 UE 

*Die Maßnahme endet mit der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort  bestimmt, kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon 1 oder 2 Tage früher endet. 

Die der Maßnahme zugrunde gelegten UE werden durch flexible Unterrichtsplanung dementsprechend früher absolviert. 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Mind. Alter 21 Jahre 
  •  Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B 
  •  Ärztliche und Augenärztliche positive Untersuchung (Kraftfahrer Kl. C/CE Tauglichkeit) 
  •  Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung 
  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 
  •  Biometrisches Passbild 
Kraftfahrer Klasse C / CE
  • Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C / CE
  • Erlaubnis zum Führen von Kfz von über 3,5t zGM und Anhängern von über 750kg zGM

Maßnahmen Dauer: 20 Tage* / 155 UE   

*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort bestimmt, kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon 1 oder 2 Tage früher endet. 

Die der Maßnahme zugrunde gelegten UE werden durch flexible Unterrichtsplanung dementsprechend früher absolviert. 

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Mind. Alter 21 Jahre 
  •  Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B 
  •  Ärztliche und Augenärztliche positive Untersuchung (Kraftfahrer Kl. C/CE Tauglichkeit) 
  •  Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung 
  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 
  •  Biometrisches Passbild 

  

Kraftfahrer Klasse C1
  • Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1
  • Erlaubnis zum Führen von Kfz über 3,5t zGM, aber nicht mehr als 7,5t zGM
  • Ein Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden

Maßnahmen Dauer: 15 Tage / 116 UE 

*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort bestimmt, kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon 1 oder 2 Tage früher endet. 

Die der Maßnahme zugrunde gelegten UE werden durch flexible Unterrichtsplanung dementsprechend früher absolviert. 

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Mind. Alter 18 Jahre 
  •  Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B 
  •  Ärztliche und Augenärztliche positive Untersuchung (Kraftfahrer Kl. C1 Tauglichkeit) 
  •  Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung 
  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 
  •  Biometrisches Passbild 
Kraftfahrer Klasse C1 / C1E
  • Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1/C1E  
  • Erlaubnis zum Führen von Kfz über 3,5t zGM, aber nicht mehr als 7,5t zGM
  • Ein Anhänger über 750 kg zGM darf mitgeführt werden.
  • Gesamtgewicht der Kombination aber nicht größer als 12000 kg

  

Maßnahmen Dauer: 15 Tage / 120 UE 

*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort  bestimmt kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon 1 oder 2 Tage früher endet. 

Die der Maßnahme zugrunde gelegten UE werden durch flexible Unterrichtsplanung dementsprechend früher absolviert. 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Mind. Alter 18 Jahre 
  •  Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B 
  •  Ärztliche und Augenärztliche positive Untersuchung (Kraftfahrer Kl. C1 Tauglichkeit) 
  •  Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung 
  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 
  •  Biometrisches Passbild 
Beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Kraftfahrer*innen, die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C erwerben, dürfen Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken nur mit einer Grundqualifikation durchführen. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung durch die zuständige IHK. 

  

Maßnahmen Dauer: 4 Wochen 

Ausbildung : 4 Wochen / 20 Tage  ( 188 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten ) 

Nach dem BKrFQG sind 140 Zeitstunden (60 Minuten) vorgeschrieben. 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  • Mindestalter 18 Jahre. 
  • Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert. 
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 

  

Während der Maßnahme kann kein Urlaub gewährt werden.

Ausbildung und Berufsvorbereitende Maßnahme zum SVG geprüften EU Berufskraftfahrer TQ 1 - Klasse C/CE

Maßnahmen Dauer: 24 Wochen ( beinhaltet ein Praktikum von 8 Wochen ) 

Ausbildung: 16 Wochen / 80 Tage  ( 649 UE a 45 Minuten ) 

Praktikum: 8 Wochen / 40 Tage  ( 320 UE ) 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  • Min. alter 21 Jahre, Persönliche Eignung
  • Vorbesitz gültige Fahrerlaubnisklasse B*
  • Augenärztliche  Eignung lt. FeV***
  • Auszug Verkehrszentralregister **
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung lt. FeV *** (Fahrerlaubnisverordnung)
  • Deutschkenntnisse min. B1 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen)
  • Interner Vortest vor Maßnahmenbeginn 

  

*)    kann auf Wunsch der BA gegen Berechnung ebenfalls ausgebildet werden. 

**)   wird durch einen Auszug des Kraftfahrt-Bundesamtes vor Beginn der Maßnahme nachgewiesen 

***) wird durch einen medizinische Untersuchung nach FeV vor Beginn der Maßnahme nachgewiesen 

Während der Maßnahme kann kein Urlaub gewährt werden. 

  

Lehrgangsinhalte: 

  •  Erste Hilfe Ausbildung 
  •  Fahrerlaubnis Klasse C/CE 
  •  Beschleunigte Grundqualifikation 
  •  Perfektionsfahrten mit verschiedenen Zügen 
  •  Ladungssicherung Theorie + Praxis 
  •  ADR Grundlehrgang  
  •  ADR Aufbaukurs Tank  
  •  Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer 
  •  Bewerbungstraining 
  •  Betriebspraktikum 8 Wochen 

  

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  •  Führerschein Klasse C / CE 
  •  Erste Hilfe Bescheinigung 
  •  Beschleunigte Grundqualifikation ( seit dem 10.09.2009 Pflicht im Güterverkehr, Prüfung IHK ) 
  •  ADR Bescheinigung ( Gefahrgutfahrer-Bescheinigung ) 
  •  ADR Bescheinigung für Tank 
  •  Fahrausweis Flurförderzeug 
  •  Ausweis Ladungssicherung 
  •  Zertifikat “SVG geprüfter EU-Kraftfahrer“ (interne Prüfung) 

  

Bus

Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr

Kraftfahrer*innen, die nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis Klasse D1 oder D erwerben, dürfen Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken nur mit einer Grundqualifikation durchführen. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung durch die zuständige IHK.

Maßnahmen Dauer: 4 Wochen

Ausbildung: 4 Wochen / 20 Tage  (188 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten)

Nach dem BKrFQG sind 140 Zeitstunden (60 Minuten) vorgeschrieben

Lehrgangsvoraussetzung: 

  • Mindestalter 24 Jahre.
  • Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

Während der Maßnahme kann kein Urlaub gewährt werden.

Kraftfahrer Klasse D (Klasse C länger als 2 Jahre)
  • Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D . 
  • Erlaubnis zum Führen von Kfz , ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2,A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ) 

Maßnahmen Dauer: 20 Tage / 108 UE 

*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort bestimmt, kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon 1 oder 2 Tage früher endet. 

Die der Maßnahme zugrunde gelegten UE werden durch flexible Unterrichtsplanung dementsprechend früher absolviert. 

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Mind. Alter 24 Jahre 
  •  Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C länger als 2 Jahre 
  •  Führungszeugnis Bundeszentralregister §30 Abs. 5 Satz 1 
  •  Ärztliche und Augenärztliche positive Untersuchung (Kraftfahrer Kl. D Tauglichkeit) mit Reaktionstest 
  •  Auszug aus dem Verkehrszentralregister  
  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift 
  •  Biometrisches Passbild 
  •  Bei Ersterwerb Anordnung einer MPU möglich 
Kraftfahrer Klasse D (Klasse B länger als 2 Jahre) 
  • Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D . 
  • Erlaubnis zum Führen von Kfz, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)  

Maßnahmen Dauer: 20 Tage / 210 UE 

*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort  bestimmt, kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon 1 oder 2 Tage früher endet. 

Die der Maßnahme zugrunde gelegten UE werden durch flexible Unterrichtsplanung dementsprechend früher absolviert. 

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Mind. Alter 24 Jahre 
  •  Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B länger als 2 Jahre 
  •  Ärztliche und Augenärztliche positive Untersuchung (Kraftfahrer Kl. D Tauglichkeit) mit Reaktionstest 
  •  Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung 
  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 
  •  Biometrisches Passbild 
  •  Führungszeugnis Bundeszentralregister § 30 Abs. 5 Satz 1 
  •  Auszug aus dem Verkehrszentralregister  
  •  Bei Ersterwerb Anordnung einer MPU möglich 
Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr für Umsteiger von FE Klasse C zu D

Kraftfahrer*innen, die nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis Klasse D1 oder D erwerben, dürfen Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken nur mit einer Grundqualifikation durchführen. Diese Maßnahme richtet sich an Kraftfahrer, die die Fahrerlaubnisklasse C und die dazugehörige Grundqualifikation besitzen und auf die Fahrerlaubnisklasse D umsteigen möchten. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung durch die zuständige IHK.

Maßnahmen Dauer: 2 Wochen

Ausbildung : 2 Wochen / 10 Tage  ( 50 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten )

Nach dem BKrFQV sind 35 Zeitstunden (a 60 Minuten) vorgeschrieben

Lehrgangsvoraussetzung: 

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Vorbesitz der Führerscheinklasse C mit gültiger Grundqualifikation
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Während der Maßnahme kann kein Urlaub gewährt werden.

PKW

Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse BE
  • Erlaubnis zum Führen von Anhängern über 750 kg bis 3,5t zGM. 

Maßnahmen Dauer: 3 Tage / 20 UE 

*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort bestimmt, kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon früher endet. 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  • Mind. Alter 18 Jahre 
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B 
  • Gültiger positiver Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. 
  • Passbild 
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis vom zuständigen Verkehrsamt genehmigt 
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 

  

Lehrgangsinhalte:  

  • Ausbildung in Theorie (Begleitend zum praktischen Unterricht) und Praxis (mind.3 UE Landstraße, 1 UE Autobahn, 1UE Beleuchtung) gemäß Fahrschülerausbildungsverordnung nach dem Fahrlehrergesetz. 
  • Während der Maßnahme wird der Ausbildungsstoff ausreichend wiederholt und vertieft. 

  

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  • Prüfung durch den zuständigen TÜV 
  • Qualifikationsnachweis durch Aushändigung des Führerscheins Klasse BE 
Auslieferungsfahrer mit Fahrerlaubnisklasse B

Maßnahmen Dauer: 10 Wochen / 50 Tage in Vollzeit 

​​ 

Lehrgangsvoraussetzung:  

  • Mind. Alter 18 Jahre
  • positiver Sehtest  für den Erwerb der Führerscheinklasse B
  • Bescheinigung Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • 3 biometrische Passfotos
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Während der Maßnahme kann kein Urlaub gewährt werden. 

​ 

Lehrgangsinhalte: 

  • Fahrerlaubnis Klasse B 
  •  ADR Basiskurs 
  •  Sozialvorschriften / Lenk-u. Ruhezeiten 
  •  Ladungssicherung  
  •  Bewerbertraining 
  •  Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer 
  •  Tourenplanung / Kartenkunde 
  •  Fahrzeugtechnik / Störungssuche 
  •  Umgang mit Kunden 

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  • Fahrerlaubnis Klasse B in Theorie (mind. 12 Doppelstunden Grundwissen + 2 Doppelstunden klassenspezifisches Wissen B) und Praxis (mind. 5 UE Landstraße, 4 UE Autobahn, 3 UE Beleuchtung) gemäß Fahrschülerausbildungsverordnung nach dem Fahrlehrergesetz.  
  •  Fahrausweis Flurförderzeug (Gabelstapler) 
  •  ADR Bescheinigung Basiskurs 
  •  Selbständig Bewerbungen erstellen können 
  •  SVG Zertifikat „Auslieferungsfahrer mit Fahrerlaubnisklasse B“  

Seminare

ADR Basiskurs

Maßnahmen Dauer: 2,5 Tage / 21 UE 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 

  

Lehrgangsinhalte: 

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungseinheiten
  • Umschließungen, Ausrüstung, Kennzeichnung
  • Bezettelung und orangefarbene Tafel
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen. 

  

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  •  Prüfung durch die IHK  
  •  Qualifikationsnachweis durch die ADR-Bescheinigung 
ADR Aufbaukurs Tank

Maßnahmen Dauer: 1,5 Tag / 13 UE 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Erfolgreiche Teilnahme am ADR Grundkurs. 
  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 

  

Lehrgangsinhalte: 

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungseinheiten
  • Umschließungen
  • Ausrüstung
  • Kennzeichnung
  • Bezettelung und orangefarbene Tafel
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen. 

  

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  •  Prüfung durch die IHK 
  •  Qualifikationsnachweis durch die ADR-Bescheinigung Tank 
ADR Basiskurs + ADR Tank

Maßnahmen Dauer: 4 Tage / 34 UE 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 
  • Für Folgeprüfung ADR Tank erfolgreiche Prüfung beim ADR Grundkurs 

  

Lehrgangsinhalte: 

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungseinheiten
  • Umschließungen
  • Ausrüstung
  • Kennzeichnung
  • Bezettelung und orangefarbene Tafel
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen. 

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  • Prüfung durch die IHK 
  • Qualifikationsnachweis durch die ADR-Bescheinigung 
Öko Drive - Weiterbildung nach dem BKrFQG

Kenntnisbereiche 1 u. 3 der Anlage 1 BKrFQV) 

Maßnahmen Dauer: 1 Tag / 10 UE Theorie 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 

  

Lehrgangsinhalte: 

Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kosten dämpfend und das nicht nur durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit den ECO-Training können erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden. 

Grundwissen zum wirtschaftlichen Fahren. Kenntnisse vermitteln über: verschiedene Kraftstoffarten, optimale Ausnutzung der Motorkräfte, Drehmomentkurve, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schaltvorgang. Kenntnisse des Verhältnisses von Geschwindigkeit zur Getriebeübersetzung. Richtiger Luftdruck in den Reifen. Trägheitskräfte des Fahrzeuges. Optimierung des Kraftstoffverbrauches. Fähigkeiten zum vorausschauenden Fahren. 

  

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  •  Qualifikationsnachweis durch ein Zertifikat der SVG Fahrschule Nord nach Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifizierungsverordnung 

  

Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung von 5 Modulen trägt die zuständige Straßenverkehrsbehörde die EU-Code-Schlüsselzahl Nr. 95 in den Führerschein ein. 

Fahrsicherheit und Technik - Weiterbildung nach dem BKrFQG 

(Kenntnisbereiche 1 u. 3 der Anlage 1 BKrFQV) 

 Maßnahmen Dauer: 1 Tag / 10 UE Theorie 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 

  

Lehrgangsinhalte: 

  • Der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen macht es für die Fahrer/innen unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt. 
  • Unfallarten, deren Auswirkungen und Folgen. Vorschriften zum Brandschutz. Richtige Reifenwahl. Bremsen und deren Auswirkungen. Übersteuern oder Untersteuern des Fahrzeuges.. Besonderheiten am Fahrzeug und deren Auswirkungen wie: ABS, ASR, EBS, ESP, DSP, SPA usw. 
  • Ein- und Abschätzung der Fahrzeugabmessungen ( Praxis ). 

  

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  • Qualifikationsnachweis durch ein Zertifikat der SVG Fahrschule Nord nach Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifizierungsverordnung 

  

Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung von 5 Modulen trägt die zuständige Straßenverkehrsbehörde die EU-Code-Schlüsselzahl Nr. 95 in den Führerschein ein. 

Der Fahrer als Imageträger - Weiterbildung nach dem BKrFQG 

(Kenntnisbereich 3 der Anlage 1 BKrFQV) 

 Maßnahmen Dauer: 1 Tag / 10 UE Theorie 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 

  

Lehrgangsinhalte: 

  • Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Das Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie ein Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen. 
  • Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung. Der Fahrzeugführer als Imageträger des Unternehmens. Die Bedeutung des qualifizierten Fahrzeugführers. Die unterschiedlichen Rollen des Fahrers. Der Fahrer in guter körperlicher und geistiger Verfassung.  Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen. Die Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken. 

  

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  • Qualifikationsnachweis durch ein Zertifikat der SVG Fahrschule Nord nach Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifizierungsverordnung 

  

Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung von 5 Modulen trägt die zuständige Straßenverkehrsbehörde die EU-Code-Schlüsselzahl Nr.95 in den Führerschein ein. 

Pausen mit System - Weiterbildung nach dem BKrFQG

(Kenntnisbereiche 2 u. 3 der Anlage 1 BKrFQV) 

 Maßnahmen Dauer: 1 Tag / 10 UE Theorie 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 

  

Lehrgangsinhalte: 

  • Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung um rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse Gefahren zu senken.   
  • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, zum digitalen und analogen Kontrollgerät, sowie der Mitführpflicht der Nachweise zum Arbeitszeitgesetz. Inhalte des Güterkraftverkehrsgesetzes. Genehmigungspflichten. Besonderheiten bei bestimmten Transportarten (Milch-, Abfall-, oder Tiertransporte). Auffrischungen und Neuerungen zu Verkehrsregeln, der Handybenutzung, Anschnallpflicht und Reißverschlussverfahren und vieles mehr. 

  

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  • Qualifikationsnachweis durch ein Zertifikat der SVG Fahrschule Nord nach Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifizierungsverordnung 

  

Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung von 5 Modulen trägt die zuständige Straßenverkehrsbehörde die EU-Code-Schlüsselzahl Nr. 95 in den Führerschein ein. 

Ladungssicherung - Weiterbildung nach dem BKrFQG

(Kenntnisbereiche 1 u. 2 der Anlage 1 BKrFQV) 

Maßnahmen Dauer: 1 Tag / 10 UE Theorie 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 

  

Lehrgangsinhalte: 

  • Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie Fahrer/innen ihre Ladung richtig verladen und sichern, erfahren Sie in diesem Modul. 
  • Grundlagen der Ladungssicherung. Verantwortlichkeiten im gewerblichen Güterkraftverkehr. Fahrzeuggewichte und Abmessungen. Naturwissenschaftliche Grundsätze. Grundlagen der Fahrphysik. Auf die Ladung wirkende Kräfte. Richtige Lastverteilung. Verschiedene Sicherungsmittel und Sicherungsarten. Zurrmethoden standfester Ladungseinheiten. Verschiedene Zurrmittel. 

  

  Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  • Qualifikationsnachweis durch ein Zertifikat der SVG Fahrschule Nord nach Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifizierungsverordnung 

  

Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung von 5 Modulen trägt die zuständige Straßenverkehrsbehörde die EU-Code-Schlüsselzahl Nr. 95 in den Führerschein ein. 

Alle Seminare - Weiterbildung nach dem BKrFQG

 (Deckt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 BKrFQV ab) 

  Maßnahmen Dauer: 5 Tage / 50 UE Theorie Unterricht 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •   Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. 

  

Lehrgangsinhalte: 

Seminar 1: Öko Drive (Kenntnisbereiche 1 u. 3 der Anlage 1 BKrFQV) 

  • Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kosten dämpfend und das nicht nur durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit den ECO-Training können erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden. 
  • Grundwissen zum wirtschaftlichen Fahren. Kenntnisse vermitteln über: verschiedene Kraftstoffarten, optimale Ausnutzung der Motorkräfte, Drehmomentkurve, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schaltvorgang. Kenntnisse des Verhältnisses von Geschwindigkeit zur Getriebeübersetzung. Richtiger Luftdruck in den Reifen. Trägheitskräfte des Fahrzeuges. Optimierung des Kraftstoffverbrauches. Fähigkeiten zum vorausschauenden Fahren. 

Seminar 2: Pausen mit System (Kenntnisbereiche 2 u. 3 der Anlage 1 BKrFQV) 

  • Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung um rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse Gefahren zu senken. 
  • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, zum digitalen und analogen Kontrollgerät, sowie der Mitführpflicht der Nachweise zum Arbeitszeitgesetz. Inhalte des Güterkraftverkehrsgesetzes. Genehmigungspflichten. Besonderheiten bei bestimmten Transportarten (Milch-, Abfall-, oder Tiertransporte). Auffrischungen und Neuerungen zu Verkehrsregeln, der Handybenutzung, Anschnallpflicht und Reißverschlussverfahren und vieles mehr. 

  

Seminar 3: Fahrsicherheit und Technik (Kenntnisbereiche 1 u. 3 der Anlage 1 BKrFQV) 

  • Der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen macht es für die Fahrer/innen unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt.   
  • Unfallarten, deren Auswirkungen und Folgen. Vorschriften zum Brandschutz. Richtige Reifenwahl. Bremsen und deren Auswirkungen. Übersteuern oder Untersteuern des Fahrzeuges.. Besonderheiten am Fahrzeug und deren Auswirkungen wie: ABS, ASR, EBS, ESP, DSP, SPA usw. 
  • Ein- und Abschätzung der Fahrzeugabmessungen (Praxis). 

  

Seminar 4: Der Fahrer als Imageträger (Kenntnisbereich 3 der Anlage 1 BKrFQV) 

  • Der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen macht es für die Fahrer/innen unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt.  
  • Unfallarten, deren Auswirkungen und Folgen. Vorschriften zum Brandschutz. Richtige Reifenwahl. Bremsen und deren Auswirkungen. Übersteuern oder Untersteuern des Fahrzeuges.. Besonderheiten am Fahrzeug und deren Auswirkungen wie: ABS, ASR, EBS, ESP, DSP, SPA usw. 
  • Ein- und Abschätzung der Fahrzeugabmessungen (Praxis). 

  

Seminar 5:  Ladungssicherung (Kenntnisbereiche 1 u. 3 der Anlage 1 BKrFQV) 

  • Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie Fahrer/innen ihre Ladung richtig verladen und sichern, erfahren Sie in diesem Modul. 
  • Grundlagen der Ladungssicherung. Verantwortlichkeiten im gewerblichen Güterkraftverkehr. Fahrzeuggewichte und Abmessungen. Naturwissenschaftliche Grundsätze. Grundlagen der Fahrphysik. Auf die Ladung wirkende Kräfte. Richtige Lastverteilung. Verschiedene Sicherungsmittel und Sicherungsarten. Zurrmethoden standfester Ladungseinheiten. Verschiedene Zurrmittel. 

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  • Qualifikationsnachweis durch ein Zertifikat der SVG Fahrschule Nord nach Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifizierungsverordnung 

  

Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung von 5 Modulen trägt die zuständige Straßenverkehrsbehörde die EU-Code-Schlüsselzahl Nr. 95 in den Führerschein ein. 

Gabelstapler

Gabelstapler-Lehrgang

Es besteht eine Schulungs- und Unterweisungspflicht für Bediener von Flurförder-Zeugen (DGVU Vorschrift 68; BGG 925).  

Maßnahmen Dauer: 5 Tage / 40 UE 

  

Lehrgangsvoraussetzung:  

  •  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift 

  •  Für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse 

  

Lehrgangsinhalte: 

Vorschriften der Berufsgenossenschaft, Begriffsbestimmungen, Beschaffenheit der Fahrzeuge, Standsicherheit, Verhalten bei Mängeln am Stapler, Beladung, Verschiedene Antriebsarten, Anbaugeräte, sicheres Verhalten beim Betrieb, Einsatz im freien Gelände, Transport mit hängenden Lasten, Fahren im Verkehr. 

  

Lehrgangsziele / Abschlüsse: 

  •  Interne theoretische und praktische Prüfung. 

  •  Qualifikationsnachweis durch einen Ausbildungsnachweis (Fahrausweis für Flurförderzeuge) 

Kontakt

Zertifizierte Maßnahmen

Heike Valentin

Tel.: 04321/3009-19

info@svg-fs-nord.de

Bettina Sünkel

Tel.: 04321/3009-730

info@svg-sh.de

Benjamin King

Tel.: 04321/3009-731

info@svg-fs-nord.de

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